Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Helda Solutions GmbH
Stand: Januar 2025

1. Anwendungs- und Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Software as a Service Leistungen («SaaS» oder «Software») sowie Dienstleistungen («Agenturleistungen», «Beratungsleistungen»,  «Projektleistungen»), im Rahmen des Vertragsverhältnisses («Vertrag») zwischen der Helda Solutions GmbH (nachfolgend «Unternehmen», «Helda» oder «wir» genannt) mit der aktuellen Adresse und den Handelsregisterangaben gemäss Impressum auf der Webseite heldasolutions.com/impressum und dem Einzelunternehmer bzw. Unternehmen als Kunden («Kunde», «Sie») mit sämtlichen Inhalten, Funktionen, Diensten und Regeln. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Helda dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.

1.2 Die AGB bilden in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Helda und dem Kunden.

1.3 Kunden können nur Unternehmer im Sinne der im OR geregelten Rechtsgrundlagen gemäss §552-593, §772-827, §620-763 oder §594-619 sein.

1.4 Information und Zustimmung

1.4.1 Helda informiert alle Kunden anlässlich des Abschlusses eines Vertrags über diese AGB. Zusätzlich sind die AGB jederzeit unter heldasolutions.com/agb auf dem Internet einsehbar.

1.4.2 Durch Inanspruchnahme oder Annahme von Produkten und Leistungen von Helda durch den Kunden in Kenntnis des Bestehens dieser AGB erklärt dieser seine Zustimmung zur Anwendbarkeit dieser AGB. Die nicht ausdrückliche Ablehnung dieser AGB innert 3 Tagen seit Kenntnisnahme gilt für Geschäftskunden ebenfalls als Zustimmung.

1.4.3 Mangels eines ausdrücklichen Vorbehalts seitens des Kunden anlässlich dessen Zustimmung gelten diese AGB auch rückwirkend auf bereits bestehende Vertragsverhältnisse. Änderungen dieser AGB werden für den Kunden verbindlich, wenn er der Änderung nicht innert 3 Tagen seit Zustellung oder Kenntnisnahme der veränderten AGB schriftlich widerspricht.

1.4.4 Die Beweislast für die fehlende Zustimmung zu diesen AGB trägt der Kunde.

2. Begriffsbestimmung

2.1  «SaaS» steht für Software-as-a-Service und ist eine cloudbasierte Softwarebereitstellungsmethode, mit der Benutzer auf Applikationen und Daten über alle Webbrowser zugreifen können.

2.2 «Agenturleistungen» sind die vertraglich mit dem Kunden vereinbarten Leistungen, insbesondere in den Bereichen Automatisierung, Kommunikation, Branding und Marketingberatung.

2.3 «Beratungsleistungen» sind allgemeine Beratungen, Analysen, Schulungen, Koordinationsleistungen, Evaluationsberatungen, strategische Planungen, Unterstützungen bei Abnahmen usw.

2.4 «Projektleistungen» sind insbesondere Programmentwicklungen, Programmanpassungen, Migrationen und Systemintegrationsleistungen, welche von Helda durchgeführt werden.

2.5 «Cloud Services Dritter» sind Leistungen, welche ein Dritter (z.B. Microsoft Azure) als Cloud Angebot bereitstellt. Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, tritt Helda bei der Einbindung von Cloud Services Dritter als Abschlussagentin auf. Helda vertritt den Kunden gegenüber dem Dritten, wobei der Vertrag mit dem Dritten zwischen diesem und dem Kunden direkt zustande kommt.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Die Helda Solutions GmbH («Helda») bietet Leistungen in den Bereichen Software-as-a-Service (SaaS), strategischer und operativer Digitalisierungsberatung, Agentur- und Marketingservices, Projektmanagement, Systemintegration, Automatisierung und technischer Entwicklung an.

Diese Leistungen können projektbezogen oder im Rahmen laufender Mandate erbracht werden. Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot, Pflichtenheft oder Projektbeschrieb zwischen Helda und dem Kunden.

Das Unternehmen schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen oder funktionalen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

4. Leistungsumfang

4.1 Die vom Unternehmen angebotenen Leistungen umfassen, je nach Vereinbarung, insbesondere:

a. Strategische Beratung: Analyse bestehender Prozesse, Systeme und Geschäftsmodelle; Entwicklung von digitalen Zielbildern, Strategien und Roadmaps.

b. Projektleitung und operative Begleitung: Koordination technischer oder organisatorischer Projekte (z.B. Systemmigration, Prozessdigitalisierung).

c. Tool-Konfiguration & Integration: Auswahl, Konfiguration, Testing und Einführung von digitalen Tools und Automatisierungen.

d. Agentur- und Kommunikationsdienstleistungen: Entwicklung von Inhalten, Kampagnen, Brand-Kommunikation und Marketing-Automation.

e. SaaS-Leistungen: Bereitstellung und Betrieb von eigenen Softwarelösungen gemäss separaten SaaS-Nutzungsbedinungen.

4.2 Zu den typischen Bestandteilen eines Projekts gehören u.a.:

a. Bedarfsaufnahme und Workshops

b. Erstellung von technischen oder konzeptionellen Spezifikationen

c. Abstimmung mit Drittanbietern oder technischen Dienstleistern

d. Umsetzung, Testing und Schulung

e. Projektmanagement, Reporting und Nachbetreuung.

4.3 Mitwirkungspflicht des Kunden: Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verzögerungen oder Mehraufwände infolge unzureichender Mitwirkung liegen nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmens.

5. Vertragsschluss

5.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und Helda kommt durch eine schriftliche Offerte und deren Annahme, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch konkludente Inanspruchnahme von Leistungen zustande.

5.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages (einschliesslich dieser AGB) bedürfen der Schriftform oder einer digitalen Zustimmung (z.B. via E-Mail, Online-Plattform, elektronische Unterschrift).

5.3 Einseitige Bedingungen des Kunden (z.B. eigene AGB oder Einkaufskonditionen) finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von Helda ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.

6. Leistungsbeginn und -durchführung

6.1 Der Leistungsbeginn wird im jeweiligen Vertrag, Angebot oder Projektplan festgelegt. Soweit keine explizite Vereinbarung getroffen wurde, beginnt die Leistungserbringung mit schriftlicher Bestätigung oder erstem Projektbriefing.

6.2 Das Unternehmen bietet allen Kunden ein einmaliges, kostenloses Erstgespräch (max. 30 Minuten) zur gegenseitigen Orientierung an. Darüber hinausgehende Beratungen, Sichtungen, Besprechungen, Empfehlungen oder Konzeptentwürfe gelten bereits als individuelle Leistungserbringung und sind vergütungspflichtig, auch wenn noch kein formelles Mandat oder Projektauftrag unterzeichnet wurde.

6.3 Die Vergütung erfolgt in diesen Fällen nach effektivem Aufwand gemäss jeweils gültiger Honorarübersicht bzw. gemäss schriftlicher Offerte. Helda informiert den Kunden transparent über den Start der verrechenbaren Leistungen.

6.4 Das Unternehmen ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte oder Subunternehmer beizuziehen, ohne dass dadurch ein direktes Vertragsverhältnis zwischen diesen und dem Kunden entsteht.

6.5 Terminangaben sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Änderungen durch den Kunden oder unzureichender Mitwirkung verlängern die Fristen entsprechend.

7. Leistungsänderungen / Change Requests

7.1 Änderungswünsche des Kunden sind Helda rechtzeitig mitzuteilen. Das Unternehmen prüft die Machbarkeit und unterbreitet ein entsprechendes Angebot für den Mehraufwand, Zeitplananpassungen und ggf. Auswirkungen auf andere Projektteile.

7.2 Solange keine Einigung über die Änderungen erzielt wurde, gelten die ursprünglich vereinbarten Leistungen und Fristen weiter.

7.3 Helda ist berechtigt, in Ausnahmefällen geringfügige Anpassungen im Leistungsumfang vorzunehmen, sofern diese im Interesse des Kunden sind und keine wesentlichen Auswirkungen auf das Gesamtprojekt haben.

8. Nutzungsrechte, Urheberrechte & Eigentum

8.1 Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben alle Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an von Helda erstellten Konzepten, Texten, Codes, Dokumentationen, Visualisierungen, Automatisierungen, Datenmodellen, Skripten, Designvorlagen usw. bei Helda.

8.2 Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung ein nicht exklusives, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur internen Verwendung der erbrachten Leistungen im vereinbarten Umfang.

8.3 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist ohne schriftliche Genehmigung von Helda unzulässig.

8.4 Bei Nutzung von Drittsoftware oder lizenzpflichtigen Tools gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Kunde trägt die Verantwortung für deren rechtskonforme Verwendung.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen (einschliesslich Geschäfts-, Kunden-, Projekt- und Systemdaten) streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

9.2 Als vertraulich gelten alle nicht öffentlich bekannten Informationen, unabhängig von ihrer Form. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:

a. Öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoss gegen diese Vereinbarung öffentlich werden,

b. Von Dritten rechtmässig ohne Geheimhaltungspflicht bezogen wurden,

c. Eigenständig entwickelt wurden, ohne Rückgriff auf geschützte Informationen.

9.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten Zusammenarbeit und für weitere 3 Jahre nach Beendigung.

9.4 Helda verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und gemäss separater Datenschutzerklärung (abrufbar unter heldasolutions.com/datenschutz)

10. Vergütung, Spesen und Zahlungsbedingungen

10.1 Alle Leistungen von Helda erfolgen gegen Vergütung gemäss Offerte, Leistungsnachweis oder aktueller Honorarübersicht. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach effektivem Zeitaufwand in Stunden.

10.2 Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zusatzkosten (z.B. Lizenzgebühren, Drittleistungen, externe Tools, Reisekosten, Spesen) werden separat in Rechnung gestellt.

10.3 Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Helda ist berechtigt, ab dem ersten Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu berechnen.

10.4 Helda kann bei umfangreicheren Projekten oder Neukunden Vorauszahlungen, Teilrechnungen oder Vorschüsse verlangen.

11. Abnahme, Rügepflicht und Gewährleistung

11.1 Vom Kunden schriftlich oder mündlich freigegebene Leistungen gelten als abgenommen. Bei SaaS-Leistungen beginnt die Abnahme mit der ersten produktiven Nutzung.

11.2 Allfällige Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Abnahme oder Bereitstellung schriftlich zu melden. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.

11.3 Bei berechtigter Mängelrüge wird Helda den Mangel nach eigener Wahl nachbessern oder eine Ersatzleistung erbringen. Weitere Gewährleistungsrechte sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

12. Haftung

12.1 Helda haftet nur für grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten. Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

12.2 Helda haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Produktionsausfall oder Ansprüche Dritter.

12.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf den vertraglich vereinbarten Jahresauftragswert begrenzt.

12.4 Die Nutzung von SaaS-Angeboten, externen Tools oder Cloud-Diensten erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Helda übernimmt keine Gewährleistung für deren Verfügbarkeit, Sicherheit oder Kompatibilität.

13. Vertragsdauer und Kündigung

13.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Projektbeschrieb oder Angebot.

13.2 Beide Parteien können laufende Verträge mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen, sofern keine abweichenden Kündigungsfristen vereinbart sind.

13.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z.B. Zahlungsverzug, Vertragsverletzung, Vertrauensbruch).

13.4 Mit Beendigung des Vertrags sind alle offenen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.

14. Verzug, Leistungsverzögerung und höhere Gewalt

14.1 Gerät Helda mit der Leistung in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Schadenersatz wegen Verzugs ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

14.2 Unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Krankheit, behördliche Anordnung, technische Ausfälle, höhere Gewalt) verlängern die vereinbarten Fristen angemessen. Gleiches gilt bei Mitwirkungsverzug auf Kundenseite.

15. Rechte an Drittinhalten, Open Source & Lizenzen

15.1 Bei Verwendung von Open Source-, Dritt- oder SaaS-Komponenten gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen.

15.2 Helda übernimmt keine Haftung für allfällige Lizenzverstösse des Kunden. Helda haftet auch nicht für Funktionalität oder Verfügbarkeit externer Dienste oder Schnittstellen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Ersatzregelung zu vereinbaren.

16.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

17.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

17.2 Gerichtsstand ist der Sitz von Helda (Kloten, ZH), sofern nicht anders vertraglich mit dem Kunden vereinbart. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen Kanton kann abweichend deren Sitz als Gerichtsstand vereinbart werden.


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